Reform des Bundeswahlgesetzes – Persönliche Erklärung gemeinsam mit Hannes Walter und Sylvia Lehmann
Die Reform legt ab der nächsten Bundestagswahl eine feste Größe von 630 Abgeordneten fest. Diese Wahlrechtsreform, die auf eine Verkleinerung des Deutschen Bundestages abzielt, halte ich grundsätzlich für notwendig.
Dem vorgelegten Vorschlag zur Änderung des Bundeswahlgesetzes stehe ich allerdings in einigen Punkten kritisch gegenüber. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass nicht mehr zwangsläufig alle Kandidatinnen und Kandidaten in den Deutschen Bundestag einziehen, die mit der Erststimme eine Mehrheit in ihrem Wahlkreis erzielt haben.
Die Zweitstimme bekommt dagegen bei der Mandatsverteilung ein deutlich stärkeres Gewicht. Erreicht eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach der Verteilung durch die Zweitstimme zustehen, werden diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten mit dem niedrigsten Erstimmenergebnis nicht mehr berücksichtigt. Damit wird der Wille der Wählerinnen und Wähler in den Regionen stark abgeschwächt.
Die Bundesländer in Ostdeutschland, insbesondere Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, sind von dieser Problematik besonders stark betroffen. Fällt die direkte Repräsentation weg, fehlt den Bürgerinnen und Bürgern ein direkter Ansprechpartner, mit dem sie in ihrem Wahlkreis in Kontakt treten können.
Am Ende ist eine Verringerung der Sitzzahl des Deutschen Bundestages eines der Wahlversprechen der SPD gewesen. Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und die breite Zustimmung in der Fraktion veranlassten mich, diesem Gesetz trotz erheblicher Schwächen und Kritik zuzustimmen.